Letzte Chance wenn man beim Oster-Gewinnspiel der Deutschen Anwaltshotline mitmachen möchte. Es gibt dabei als Hauptgewinn ein Apple iPad Mini 2. Zudem werden da noch ein Samsung Galaxy Tablet, mehrere Fahrradlampen-Sets, Bücher und Gutscheine für eine kostenlose telefonische Beratung verlost.
Mit der richtigen Antwort auf die Gewinnspielfrage landet man im Lostopf. Wie das so ist dreht sich diese Frage natürlich um ein rechtliches Thema. Gefragt wird dort: Hat man Anspruch auf Feiertagszuschlag, wenn man am Ostersonntag in Nordrhein-Westfalen arbeitet?
Kennen Sie die Antwort? Eigentlich ganz einfach, der Ostersonntag ist kein Feiertag (außer in Brandenburg) deshalb gibt es da auch keine Feiertagszuschläge.
Teilnahmeschluss: 17.04.2017
Teilnahmebedingungen: Mindestalter 18 Jahre
Gewinne: ein Apple iPad Mini , ein Samsung Galaxy Tablet, Fahrradleuchten, Bücher und Gutscheine
Lösung: NEIN
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